GEHEN SIE IHRE GUTEN VORSÄTZE AN
UND SETZEN SIE DIESE IN DIE TAT UM!
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NEUE FÖRDERMITTEL EINSTREICHEN
NUTZEN SIE DIE MÖGLICHKEIT, IHREN ENTWICKLUNGSPROZESS STAATLICH FÖRDERN ZU LASSEN!
KMU Betriebe (kleine- und mittlere Unternehmen) erhalten Fördermöglichkeiten aus den Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF)
und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
Förderberechtigt sind Unternehmen, die folgende Kriterien erfüllen:
Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten erhalten bis zu 80 Prozent Zuschuss zu den Kosten der Prozessberatung, Unternehmen mit 10 bis 249 Beschäftigten bis zu 50 Prozent. Die Restkosten tragen die Unternehmen selbst.
GERNE INFORMIEREN WIR SIE UNVERBINDLICH ÜBER IHRE FÖRDERMÖGLICHKEITEN!
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