FÖRDERMITTEL

NUTZEN!

 

GEHEN SIE IHRE GUTEN VORSÄTZE AN

UND SETZEN SIE DIESE IN DIE TAT UM!

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NEUE FÖRDERMITTEL EINSTREICHEN

NUTZEN SIE DIE MÖGLICHKEIT, IHREN ENTWICKLUNGSPROZESS STAATLICH FÖRDERN ZU LASSEN!

 

KMU Betriebe (kleine- und mittlere Unternehmen) erhalten Fördermöglichkeiten aus den Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF)
und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

 

Förderberechtigt sind Unternehmen, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland
  • Jahresumsatz geringer als 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme
    geringer als 43 Mio. EUR
  • weniger als 250 Beschäftigte
  • mind. eine/n sozialversicherungspflichtige/n Beschäftigte/n in Vollzeit
  • mind. zweijähriges Bestehen des Unternehmens

 

Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten erhalten bis zu 80 Prozent Zuschuss zu den Kosten der Prozessberatung, Unternehmen mit 10 bis 249 Beschäftigten bis zu 50 Prozent. Die Restkosten tragen die Unternehmen selbst.

 

 

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